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Die Wettstückliste - dynamisches Wettbewerbsinstrument

Die Wettstückliste - dynamisches Wettbewerbsinstrument
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Fritz Neukomm forderte, dass bei den Werksklassierungen alle Stärkeklassen gleichermassen berücksichtigt werden.

An der Podiumsdiskussion über die Wettstückliste vergangenen März in Olten präsentierte der Präsident Thomas Trachsel die Überlegungen der Musikkommission (Muko) zur Wettstückliste des Schweizer Blasmusikverbands (SBV). Die Diskussionspunkte zeigten, dass nicht alle Anwesenden die Meinung der Muko teilen.

Zu Beginn erläuterte der SBV-Musikkommissionspräsident Thomas Trachsel die Überlegungen der Musikkommission zur Überarbeitung der Wettstückliste. Diese ist kein Werbeinstrument für Literatur, sondern dient in erster Linie als dynamisches Instrument für Wettbewerbe des SBV, namentlich des Eidgenössischen Musikfests.

Stärkung der Wettbewerbsrelevanz

«Vor der Überarbeitung der Wettstückliste waren zirka 3000 Werke aufgeführt. Danach waren es noch rund 1500 Stücke», legte Thomas Trachsel faktisch aus. «Viele Werke, darunter auch ältere Literatur von Schweizer Komponisten, wurden gestrichen, aber auch ausländische Stücke. Das Wettbewerbswesen in der Blasmusikszene ist signifikant und unterstreicht daher die Wichtigkeit der Wettstückliste.»

Fritz Neukomm am Rednerpult
Fritz Neukomm forderte, dass bei den Werksklassierungen alle Stärkeklassen gleichermassen berücksichtigt werden.

Fritz Neukomm forderte erneut, dass bei Werksklassierungen alle Stärkeklassen gleichermassen berücksichtigt werden: «Die unteren Klassen sollen gegenüber den oberen Klassen keinen Nachteil haben», betonte er und wies darauf hin, dass insbesondere in der zweiten und dritten Klasse viele Werke aus der Liste gestrichen worden waren. «Diese Klassen war auch besonders umfangreich», erklärte Thomas Trachsel und ergänzte: «In der Zwischenzeit wächst die Liste, vor allem in der zweiten und dritten Klasse, mit zahlreichen Neuklassierungen bereits wieder stark an.»

Vielfalt erhalten

«Die Liste soll keinesfalls starr sein, sondern lebendig», so Trachsel weiter: «Kein Werk darf Anspruch auf einen ewigen Platz in der Liste erheben. Bezahlte Gebühren für Klassierungen sind keine Garantie auf langjähriges Verbleiben in der Wettstückliste und waren es auch nie.» Es sei durchaus möglich, dass nicht mehr berücksichtigte Werke zu einem späteren Zeitpunkt, den fortschreitenden Entwicklungen entsprechend, wieder zugelassen würden.

Rolf Schumacher argumentiert sitzend und mit den Händen gestikulierend
Rolf Schumacher ist der Meinung, dass die Streichungen in der SBV-Wettstückliste die Vereine bei der Wahl ihrer Selbstwahlstücke einschränken.

Laut Rolf Schumacher hätte die Wettstückliste dennoch weniger radikal gekürzt werden sollen, denn: «An Musikfesten besteht mit dem Aufgabenstück bereits eine Pflicht. Die Wahl des Selbstwahlstücks ist für viele Musikvereine und deren Leitung eine Herzensangelegenheit und sollte nicht angetastet werden. Persönlich befasse ich mich schon sehr früh damit, das geeignetste und erfolgversprechendste Werk zu finden. Deshalb ist es mir wichtig, dass die SBV-Muko eine möglichst grosse Vielfalt an Werken präsentiert, um die Vereine in ihrer Stückwahl nicht massiv einzuschränken.»

Thomas Trachsel am Mikrofon
«Die Wettstückliste ist ein dynamisches Instrument für Wettbewerbe des SBV, namentlich des Eidg. Musikfests», betonte Thomas Trachsel.

Richtlinien zur Klassierung

Rolf Schumacher schlug vor, ältere Werke im Umfang der jährlichen Neuklassierung umsichtig aus der Wettstückliste zu streichen, damit sie nicht unendlich wächst. Damit könne über die Jahre eine kontinuierliche, sanfte Erneuerung herbeigeführt werden.

Um dies zukünftig zu erreichen, werde die SBV-Muko ab 2026 pro Jahr eine Stärkeklasse der Liste überprüfen und überarbeiten, entgegnete Trachsel, und das Vorgehen zur Klassierung sei in den ‹Informationen zur SBV-Wettstückliste› festgehalten. «Es sind Richtlinien und daher sind auch Ausnahmen bzw. Änderungen möglich», betonte er. Ein Hauptargument für die vielen Streichungen sieht Trachsel in der rückgängigen Zahl an Instrumentalisten in den Vereinen. Dies führe bei vielen Werken zu Problemen in Bezug auf den Klangausgleich, die Intonation und deren Ausführbarkeit auf den vorgegebenen Instrumentationen.

Temporär zugelassene Werke

Auf nationaler Ebene ist es möglich, Werke z. B. projektbezogen nur provisorisch oder einmalig zuzulassen, ohne dass sie in die Wettstückliste aufgenommen werden.

Diese nationale Regelung, basierend auf der SBV-Wettstückliste, können auch Kantonalverbände für ihren Bereich anwenden. Weiter dürfen sie für ihre Wettbewerbe (zusätzlich) auch Werke ausserhalb der SBV-Wettstückliste klassieren. Die von ihnen zugelassenen Werke werden jedoch nicht automatisch in die nationale Wettstückliste aufgenommen. Die Verantwortung für kantonale Musikfeste liegt bei den kantonalen Musikkommissionen und deren Dirigierpersonen.

Swiss Wind Repertoire

Die Auflistung älterer Werke von Schweizer Komponisten führt nicht dazu, dass sie häufiger gespielt werden. «Deshalb macht es keinen Sinn, nur noch vereinzelt gespielte Werke in der Wettstückliste aufzuführen», so Trachsel. Auch hier gelte: Die Wettstückliste ist kein Werbeträger. Die
Werbung ist Sache der Verleger (auch bei älterer Literatur), nicht des SBV und der kantonalen Musikverbände.

«Es ist uns bewusst, dass wir als SBV-Muko eine grosse Verantwortung gegenüber unserem kulturellen Erbe haben, insbesondere gegenüber der älteren und neueren Literatur.» Deshalb wird Schweizer Blasmusikliteratur von Schweizer Komponisten im Online-Verzeichnis swisswindrep.ch gesammelt und erhalten. Voraussetzung ist, dass die Werke gemeldet werden.

Podiumsdiskussion über die SBV-Wettstückliste
Das Wettstücklisten-Podium brachte aufschlussreiche Erkenntnisse.