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Wichtige Informationen
Neuklassierungen
Die Wettstückliste wird laufend ergänzt durch Einstufungen von Kompositionen, die der SBV-Musikkommission zur Klassierung vorgelegt werden.
Die Wettstückliste wird laufend ergänzt durch Einstufung von Kompositionen, welche der SBV-Musikkommission als Wettstücke geeignet erscheinen.
Aufgabestücke von Kantonalen Musikfesten werden nicht automatisch in die Wettstückliste genommen.
Einreichen der Klassierungsgesuche
Die Klassierungsgesuche erfolgen schriftlich an die Geschäftsstelle des SBV. Für die Beurteilung der zu klassierenden Komposition ist eine Partitur erforderlich. Dem Klassierungsgesuch von Bearbeitungen muss zusätzlich die Partitur des Originalwerks beigelegt werden. Die Partituren der zu klassierenden Werke werden nicht an die Gesuchsteller zurückgesandt und bleiben im Besitz des SBV.
Kosten
Die Klassierungsgesuche werden bei Einreichung mindestens sechs Monate vor der Aufführung pro Komposition mit Fr. 150.– verrechnet.
Klassierungs-Unterbruch
Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni im Durchführungsjahr eines Eidgenössischen Musikfests werden keine Klassierungen vorgenommen.